Objektplanung

Funktionale Ästhetik

Architektur, die technisch auf höchstem Niveau ist, funktional und gleichzeitig ästhetisch – das ist der Anspruch an unsere Entwürfe.

Wir sind uns dem ästhetischen Potenzial technischer Anlagen bewusst. Z. B. im gewerblichen Wohnungsbau, bei Büro- und Handelsimmobilien sowie bei Industriebauten etc. berücksichtigen wir unsere Verantwortung gegenüber dem Umfeld und sorgen für deren behutsame, harmonische Einfügung in den gebauten Bestand.

Im gemeinsamen Austausch entwickeln wir planerisch, gestalterisch und technisch nachhaltige Lösungen für die Anforderungen an Ihr Objekt. Unsere Entwürfe achten auf die zur Verfügung stehenden Budgets und Terminvorgaben, die zugehörigen bautechnischen Nachweise für Brandschutz und Statik in enger Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

HBI BERATEN + PLANEN beraten und begleiten Sie von Beginn des Planungsprozesses an bis zur Erlangung der Baugenehmigung sowie bis zum Abschluss Ihres Vorhabens.

Erfordernis eines Baugenehmigungsverfahrens

Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt und bedarf eines Bauantrags. Dieser betrifft sowohl die Interessen und Rechte eines Antragstellers als auch von Dritten, insbesondere der an das Grundstück angrenzenden Nachbarn. Die Baugenehmigung ist Voraussetzung dafür, dass mit dem Bau begonnen werden darf.

Eine Baugenehmigung ist in der Regel immer dann erforderlich, wenn

  • eine bauliche Anlage neu errichtet wird
  • eine bauliche Anlage wesentlich geändert wird
  • sich die Nutzung einer bestehenden baulichen Anlage ändert.

Zudem gibt es verfahrensfreie Vorhaben etc.

Um eine erforderliche Baugenehmigung zu erlangen, müssen Sie einen Bauantrag stellen.

Inhalt eines Bauantrags

Neben dem eigentlichen amtlichen Antragsformular sind im Regelfall vorzulegen

  • Baubeschreibung (amtliches Formular)
  • Lageplan (amtlich, ggf. nicht amtlich)
  • Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Betriebsbeschreibung
  • Berechnungen der Wohnfläche, der Nutzfläche und des umbauten Raums
  • Berechnung der Baukosten nach DIN 276
  • Berechnung der Geschossflächenzahl GFZ, der Grundflächenzahl GRZ und der Bruttogrundfläche BGF
  • Stellplatznachweis
  • Angaben zur Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung.

Honorarrechner

Jedes Bauprojekt ist individuell und verlangt objektspezifisches Fachwissen sowohl in der Planung, im Bauprozess als auch während des gesamten Lebenszyklus der Immobilie. Berechnen Sie Ihr Richtwerthonorar für Ihr Projekt vorab online!

Kontakt

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